Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, umfasst das vereinbarte Honorar bis zu zwei Korrekturschleifen, die sich auf Details beziehen, sofern die gelieferte Produktion den Vereinbarungen aus Angebot/Auftragsbestätigung grundsätzlich entspricht. Jede weitere Korrekturschleife oder grundlegende Umarbeitungen werden nach Mehraufwand und Kosten bewertet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Fallen im Laufe des Produktionsprozesses Leistungen an, die nicht im Angebot/ der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, oder wünscht der Kunde Ergänzungen oder Erweiterungen werden diese nach Kosten und Mehraufwand bewertet und zusätzlich in Rechnung gestellt. Selbes gilt, falls der schlussendliche Umfang der Produktion das im Angebot/ der Auftragsbestätigung vereinbarte Maß deutlich übersteigt. KNIPPING SOLUTIONS darf entstandenen Mehraufwand in Höhe von bis zu 10% des ursprünglich vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung stellen, ohne den Kunden vorab ausdrücklich darauf hinzuweisen. In anderen Fällen informiert KNIPPING SOLUTIONS den Kunden zumindest mündlich über die voraussichtlich entstehenden zusätzlichen Kosten und diese gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht umgehend widerspricht.
Wünscht der Kunde nach Abnahme des Konzepts, Entwurfs oder der Schnittversion Änderungen, so werden diese nach Mehraufwand und Kosten durch KNIPPING SOLUTIONS bewertet und dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wünscht der Kunde Änderungen an einer bereits abgeschlossenen/ abgenommenen Produktion, so handelt es sich um einen neuen Auftrag. Eine Produktion oder Zwischenstufe gilt als abgenommen, wenn der Kunde seine Zustimmung/ Freigabe mündlich oder schriftlich KNIPPING SOLUTIONS mitteilt, oder wenn er nach Erhalt der Produktion/ Zwischenstufe nicht binnen 5 Werktagen Änderungswünsche äußert. Vor Ort bei Dreharbeiten/ Fotoaufnahmen kann der Kunde nur bedingt Änderungen anbringen, sofern diese keinen Mehraufwand generieren. Der Kunde hat keine Weisungsbefugnis gegenüber beteiligten SchauspielerInnen oder Teammitgliedern. KNIPPING SOLUTIONS behält sich das Recht vor, Änderungswünsche des Kunden abzulehnen, sofern diese den Auftrag gefährden, gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder für SchauspielerInnen oder Teammitglieder unzumutbar sind.